„Vertraue auf den inneren Ernährungskompass deines Kindes. Essprobleme sind Teil der Entwicklung – erkenne sie früh, bevor sie wachsen.“


Essen lernen ist wie Laufen oder Sprechen – die ersten Jahre prägen uns ein Leben lang. Jedes vierte bis fünfte Kind zeigt Auffälligkeiten beim Essen, wie wählerisches Essen, Machtkämpfe am Familientisch oder Verunsicherung bei der Essenswahl. Essverhaltensstörungen können in jedem Alter auftreten und müssen nicht immer mit Wachstumsstörungen oder Nährstoffmängeln einhergehen.

Du hast bereits eine Diagnose? Dann lasse dieses Formular zur Bezuschussung deiner Ernährungstherapie / -beratung von deiner Ärztin/deinem Arzt ausfüllen. Bist du Beamtin oder Pensionärin von Bund und Ländern, ist Ernährungstherapie beihilfefähig. Das Erstgespräch und die Anzahl der Folgeberatungen (max. 16) müssen auf der Verordnung angegeben werden.
Bescheinigung druckenNach unserem kurzen Kennenlernen per Telefon oder E-Mail erhältst du meinen Kostenvoranschlag per Mail.
Das Original der Notwendigkeitsbescheinigung schickst du mit einem Antrag auf Kostenerstattung und meinem Kostenvoranschlag an deine Krankenkasse. Die Rückmeldung zur Höhe der Kostenerstattung variiert zwischen den verschiedenen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Antrag druckenBitte schicke oder bringe mir die Notwendigkeitsbescheinigung, ggf. dein Ernährungstagebuch und weitere Befundsdokumente (z.B. Blutwerte) zu unserem Erstgespräch mit.
Hier halten wir alle Konditionen der gemeinsamen Zusammenarbeit fest. Mein Honorar orientiert sich dabei an den Empfehlungen meines Berufsverbands VDOE. Die Abrechnung erfolgt immer nach der Zeit, in der wir an deinen Herausforderungen und Fragen arbeiten.
Je nach Situation, Anliegen und Diagnose arbeite ich mit dir, deinem Kind gemeinsam oder getrennt (ab 12 Jahren), mit Teilen der Familie oder mit der gesamten Familie.






