Ich begleite dich auf deinem Weg zu mehr Wohlbefinden und Energie. Gemeinsam schauen wir zuerst auf DICH – deine Gewohnheiten, deine Herausforderungen und dein Umfeld. So finde ich heraus, wie du dich gesund und genussvoll ernähren kannst, ohne auf alles verzichten zu müssen. Du behältst die Kontrolle, ohne dich von Regeln einschränken zu lassen.
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Du hast bereits eine Diagnose? Dann lasse dieses Formular zur Bezuschussung deiner Ernährungstherapie von deiner Ärztin/deinem Arzt ausfüllen. Bist du Beamtin oder Pensionärin von Bund und Ländern, ist Ernährungstherapie beihilfefähig. Das Erstgespräch und die Anzahl der Folgeberatungen (max. 16) müssen auf der Verordnung angegeben werden.
Bescheinigung druckenNach unserem kurzen Kennenlernen per Telefon oder E-Mail erhältst du meinen Kostenvoranschlag per Mail.
Das Original der Notwendigkeitsbescheinigung schickst du mit einem Antrag auf Kostenerstattung und meinem Kostenvoranschlag an deine Krankenkasse. Die Rückmeldung zur Höhe der Kostenerstattung variiert zwischen den verschiedenen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Antrag druckenBitte schicke oder bringe mir die Notwendigkeitsbescheinigung, ggf. dein Ernährungstagebuch und weitere Befundsdokumente (z.B. Blutwerte) zu unserem Erstgespräch mit.
Hier halten wir alle Konditionen der gemeinsamen Zusammenarbeit fest.
Als zertifizierte Ernährungstherapeutin (DGE) sind meine Leistungen – je nach Indikation und ärztlicher Bescheinigung – gemäß § 43 SGB V von den Krankenkassen bezuschussungsfähig.
Die Abrechnung erfolgt transparent auf Basis der tatsächlichen Beratungszeit direkt im Anschluss an den Termin.
Die Bezahlung ist per Debit-/Kreditkarte, kontaktlos (Google Pay, Apple Pay) oder per Rechnung/ Überweisung möglich.
Mein Honorar orientiert sich dabei an den Empfehlungen meines Berufsverbands VDOE.
Als zertifizierte Ernährungstherapeutin (DGE) sind meine Leistungen – je nach Indikation und ärztlicher Bescheinigung – gemäß § 43 SGB V von den Krankenkassen bezuschussungsfähig.
Du gehst zunächst in Vorleistung und erhältst nach Abschluss der Therapie eine Gesamtrechnung, die du bei deiner Krankenkasse einreichen kannst. Die Erstattung erfolgt dann auf dein Konto.






